meldepflichtige änderungen...
Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde (Strassenverkehrsamt)
Änderungen
an Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der
Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies folgende
Umbauten:
Abgasverhalten, Geräuschverhalten
Änderungen, die das Abgas- und Geräuschverhalten
beeinflussen sind melde- und prüfpflichtig.
Beispiele:
- Ansaugsystem umbau
- Auspuffanlage änderung
- Fächerkrümmer einbauen
- Katalysator ändern
- Partikelfilter ändern
- Motortreibstoff ändern
- Chiptuning
- Hubraumänderung
- Nockenwelle austauschen
- Verdichtung ändern
- Turbo oder Kompressor einbauen
- Zündsystem ändern
- Vergaser, Einspritzung ändern
- Gesamtübersetzung ändern
- Benzinspargeräte
- Entfernen von Verschalungen
Ausnahme:
Bei Ersatzschalldämpfern, für welche eine EG-Genehmigung vorliegt, reicht das
Mitführen der entsprechenden Bestätigung.
Aufbau:
Festigkeitsrelevante
Änderungen am Fahrgestell oder Aufbau erfordern ein DTC-Gutachten oder
die Freigabe des Fahrzeugherstellers.
Beispiele:
- Umbau in Cabriolet
- Umbau in Pick-Up
- Montage eines Hochdachs
- Änderungen am Fahrgestell
Aufhängung:
Der Austausch von Aufhängungsteilen ist melde- und prüfpflichtig.
Beispiele:
- andere oder verstärkte Federn
- Zusatzfedern
- andere Radaufhängungen
- Gewindefahrwerke
- Tieferlegung des Fahrzeuges
- Höherlegung des Fahrzeuges
Bremsen:
Werden
in der Bremsanlage Teile eingebaut, die von den Originalteilen in der
Beschaffenheit oder dem Material abweichen, ist das Fahrzeug einer
Nachprüfung zu unterziehen.
Beispiele:
- gelochte Bremsscheiben
- gerillte Bremsscheiben
- Keramikbremsscheiben
- Stahlflexbremsleitungen
- andere Bremszangen, -zylinder
- Trommel- durch Scheibenbremsen ersetzen
- ABS aus- oder einbauen
- Bremskraftregler aus- /einbauen oder abändern
Diverses:
Beispiele:
- Anhängekupplung montieren
- Änderung der Platzzahl
- Umspritzen des Fahrzeuges
- Änderung der Höchstgeschwindigkeit
Fahrzeugart:
Umbauten, die eine Änderung der Fahrzeugart bewirken, sind melde- und prüfpflichtig.
Beispiele:
- Lieferwagen -> Wohnmobil
- Lastwagen -> Arbeitsfahrzeug
- Personenwagen -> Lieferwagen
- Kleinbus -> Lieferwagen
Gewicht:
Eine Veränderung der Gewichte ist melde- und prüfpflichtig.
Beispiele:
- Hebebühne anbauen
- Pflugplatte anbauen
- Anhängelast ändern
- Gesamtgewicht verändern
- Veränderung des Leergewichts um mehr als 50kg bei leichten Motorwagen
- Veränderung des Leergewichts um mehr als 100kg bei schweren Motorwagen
Ausnahme:
Das Gesamtgewicht bei schweren Motorwagen kann auf Wunsch administrativ
verändert werden.
Lenkung:
Änderungen an der Lenkanlage sind melde- und prüfpflichtig.
Beispiele:
- Lenkrad mit weniger als 300mm Aussendurchmesser
- Einbau einer Servolenkung
- Lenkrad mit Airbag einbauen
Ausnahme:
Montage eines Lenkungsdämpfers oder eines anderen Lenkrades, wenn beide
Lenkräder nicht mit einem Airbag ausgerüstet sind und das neue Lenkrad einen
Aussendurchmesser von mindestens 300mm aufweist.
Räder:
Nicht
auf der Typengenehmigung aufgeführte Felgen und nicht genormte Reifen
sind melde- und prüfpflichtig. Felgen mit asa-Prüfbericht können auf
administrativem Weg eingetragen werden.
Beispiele:
- Fremd-Felgen
- unterschiedliche Reifenbauarten (Radial / Diagonal)
- Felgen- / Reifenkombinationen die nicht der Norm entsprechen
Rückhaltesysteme:
Werden im Rückhaltesystem
andere Teile eingebaut oder Teile geändert, ist das Fahrzeug einer
Nachprüfung zu unterziehen.
Beispiele:
- Ausserbetriebsetzen von Airbag oder Gurtstraffer
- H-Gurten einbauen
- Umbauten an der Gurtbefestigung
Spurverbreiterung:
Spurverbreiterungen mit Distanzscheiben benötigen ein DTC-Gutachten oder die Freigabe des Fahrzeugherstellers.
Beispiele:
- Distanzscheiben