Chiptuning
Bei Autos mit Turbo- oder Kompressormotoren ist die
Leistungssteigerung am einfachsten mit einem so genannten Chiptuning am
Motorsteuergerät zu erreichen. Das heisst, man ändert verschiedene Parameter im
Chip des Motorsteuergeräts, um dem Motor mehr Leistung abverlangen zu können.
Änderungen der Motorleistung eines Fahrzeugs sind immer melde- und prüfpflichtig. Das Auto muss nach
dem Chiptuning also beim Strassenverkehrsamt nachgeprüft werden. Kompliziert (und
möglicherweise teuer) wirds dann, wenn das Chiptuning die Leistung des Motors
um mehr als 20% steigert. In so einem Fall wird eine Eignungsabklärung des
Herstellers oder, wenn es die nicht gibt, von einer anerkannten Prüfstelle
verlangt.
Der TCS hat
in Zusammenarbeit mit der Delta-Motor AG an einem Opel Astra 2.0 Turbo Cosmo
GTC ein solches Chiptuning vorgenommen. Die Motorleistung wurde von 174 PS auf
219 PS hochgeschraubt. Das sind deutlich mehr als 20% Mehrleistung. Ohne Einzelabnahme war
dieses Chiptuning nur möglich, weil die Delta-Motor AG den Opel-Motor vorgängig
beim DTC für eine solche Leistungssteigerung hat homologieren lassen. Diese
Homologation ist (ähnlich einer Typenprüfung) übertragbar auf alle weiteren
Chiptunings unter den genau gleichen Voraussetzungen.
Achtung: Zu beachten ist auch, dass mit einem Chiptuning
normalerweise die Herstellergarantie erlischt
Es gibt Ausnahmen von diesen Regeln: Die Delta-Motor AG oder die Amag (bei Abt-Tunings) übernehmen nach einem
Chiptuning für eine gewisse Zeit und bis zu einer bestimmten Gesamtlaufleistung
des Autos die Garantie. Auch ist es bei
solchen Tunern möglich, gegen eine
durchaus zahlbare Gebühr Homologationen für Chiptunings mit mehr als 20% Mehrleistung zu erhalten.
Folgen von Mehrleistung:
Im Vergleich zum Serienmotor wirkte das Triebwerk des test halber
getunten Astra 2.0 Turbo spritziger, durchzugsstärker und elastischer. Die
Beschleunigung von 0 auf 100 konnte beispielsweise um rund 0,7s verbessert
werden (von 7,65 runter auf 6, 97s). Hingegen ergab die Verbrauchsmessung
lediglich eine Steigerung zum Serienmotor um
0.14 Liter/100 km. Mehr Antrittsvermögen kann auch Traktionsprobleme
beim Beschleunigen hervorrufen. Beim Astra zeigten sich nach dem Chiptuning
solche im ersten und zweiten Gang vor allem auf nasser Strasse.
Zur Bremsanlage: Bis zu einer Leistungssteigerung von 20%
brauchts keine Verstärkung der Bremsanlage. Darüber hinaus kann es sein, dass
nach dem Chiptuning eine Nachprüfung auf dem Strassenverkehrsamt nur machbar
ist, wenn auch die Bremsanlage den neuen Gegebenheiten angepasst wird. Dies
könnte vor allem dann blühen, wenn für das Tuning keine Eignungsabklärung des
Herstellers vorliegt und via Einzelabnahme geprüft werden muss, ob die
Bremsanlage den veränderten Anforderungen genügt.
Fahrwerktuning
Tieferlegen gehört zu den beliebtesten Anliegen innerhalb
der Tuningszene. Tiefer gelegte Autos vermitteln nun mal Sportlichkeit, einen
coolen Look. Am Boden kleben darf die Kiste nach der Tieferlegung dann
allerdings auch nicht.
Die maximale Tieferlegung
eines Fahrwerks beträgt 40mm. Darüber hinaus sollte die Bodenfreiheit 70mm
nicht unterschritten werden, und es gilt unterkant der Karosserie eines Autos
bestimmte Böschungswinkel einzuhalten, die in der neuen asa-Richtlinie zu
aerodynamischen Anbauteilen festgehalten sind. Auch beim Tieferlegen gilt: Wer
mehr will, hat auch mehr Papierkram zu erledigen. Tieferlegungen, die 40mm
überschreiten, müssen entweder von einer Eignungsabklärung des Teileanbieters
begleitet sein, oder eine solche muss bei einer anerkannten Prüfstelle
eingeholt werden, was in letzterem Fall wiederum keine billige Angelegenheit
ist.
Auch der vom TCS getunte Opel Astra wurde tiefer gelegt.
Dies mittels Einbaus eines so genannten Gewindefahrwerks der Marke KW (Stufe 2) hinten und vorne. Solche
Einbauteile benötigen immer eine von den
Strassenverkehrsämtern akzeptierte Freigabe. Als in Ordnung gilt da etwa eine DTC-Freigabe. Der Opel Astra lag nach
dem Umbau des Fahrwerks 35mm näher an der Strasse.
Fazit gemäss Medienmitteilung des TCS: Der Fahrkomfort wurde
durch die deutlich straffere Abstimmung gemindert, dafür die Agilität und die
Rückmeldung von der Strasse erhöht. Die Lenkung des tiefer gelegten Opels ist
sehr direkt geworden, jede Bewegung wird sofort umgesetzt.
Achtung: Änderungen am Fahrwerk sind genau wie das
Chiptuning melde- und prüfpflichtig. Also nach dem Tieferlegen ab aufs
Strassenverkehrsamt.
Felgen und Pneus
Die
Räder lassen eine grosse Spannweite an Individualität
zu. Ohne administrativen Aufwand lassen sich andere Felgen an ein Auto
montieren, die in der
Typengenehmigung des Fahrzeugs eingetragen und damit genehmigt sind.
Solche
Felgen sind weder melde- noch prüfpflichtig. Felgen, für die ein
asa-Prüfbericht vorliegt, sind nicht meldepflichtig. Liegt für eine
bestimmte Felge kein Prüfbericht
vor, so sind die Räder nach dem Montieren
melde- und prüfpflichtig.
Die
maximale Änderung des Abrollumfangs zum Originalrad inkl. Bereifung eines Autos
beträgt ±8%. Die maximal zulässige Reifenbreite richtet sich nach dem Typ der
Felge. Welcher Pneu auf welche Felge montiert werden darf, regelt die ETRTO (European Tyre and Rim
Technical Organisation). Darüber hinaus muss stets eine genügende Radabdeckung
durch die Karosserie gewährt sein, eine Spurweitenänderung von maximal 2% von
der auf dem Typenschein angegebenen maximalen Weite ist zulässig. Änderungen, die sich ausserhalb dieser Normen
bewegen, sind nur mit DTC-Freigabe möglich.
Der TCS-Test-Opel
erhielt bei seinem Tuning Leichtmetallräder der Marke MJL (Gotti)
in der
Dimension 8.5-18 mit Bereifung 245/35 montiert. Das brachte 2 dB/A mehr
Innenlärm, ein besseres Handling, ein potenziell besseres
Bremsverhalten, aber auch höhere Anfälligkeit auf
Längsrillen
und ein erhöhtes Aquaplaningrisiko (vor allem bei geringer
Profiltiefe der
Reifen).
Beleuchtung
Grundsätzlich gilt: Beim Abändern der Lichtanlage muss der
Ersatz ein E-Prüfzeichen haben. Ohne Besuch auf der MFK darf mit E-Prüfzeichen fast alles ausgetauscht werden.
Dasselbe gilt auch für Scheinwerferblenden.
Prüfstelle für Blenden
und Leuchten ohne E-Prüfzeichen ist
das METAS (Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung in Bern).
Dieses ist auch zuständig für die Erteilung von
CH-Typennummern
für einzelne Produkte, wenn die Prüfung eine Eignung bejaht.
Ein spezieller Fall ist die Umrüstung der Lichtanlage auf
Xenon. Eine solche ist melde- und prüfpflichtig. Und auch teuer, denn: Umbauten auf Xenon-Licht verlangen immer eine
automatische Niveauregulierung der Leuchten und eine Scheinwerfer-Waschanlage.
Vorsicht vor Billig-Xenon-Umrüstsätzen im Internet. Die sind
in der Regel nicht nur illegal, sondern auch gefährlich (zu starke Blendwirkung
bei fehlender Niveauregulierung).
Grundsätzlich verboten auf öffentlichem Grund – ob
eingeschaltet oder nicht – sind zudem Unterbodenbeleuchtungen sowie zusätzlich
aussen am Fahrzeug angebrachte Leuchtkörper aller Art. Die Ausnahme bilden hier
Nebelscheinwerfer, solange sie ein gewisses Mass ab Boden nicht unter-, oder
überschreiten.