Chiptuning
Bei Autos mit Turbo- oder Kompressormotoren ist die Leistungssteigerung am einfachsten mit einem so genannten Chiptuning am Motorsteuergerät zu erreichen. Das heisst, man ändert verschiedene Parameter im Chip des Motorsteuergeräts, um dem Motor mehr Leistung abverlangen zu können.
Änderungen der Motorleistung eines Fahrzeugs sind immer melde- und prüfpflichtig. Das Auto muss nach dem Chiptuning also beim Strassenverkehrsamt nachgeprüft werden. Kompliziert (und möglicherweise teuer) wirds dann, wenn das Chiptuning die Leistung des Motors um mehr als 20% steigert. In so einem Fall wird eine Eignungsabklärung des Herstellers oder, wenn es die nicht gibt, von einer anerkannten Prüfstelle verlangt.
Der TCS hat in Zusammenarbeit mit der Delta-Motor AG an einem Opel Astra 2.0 Turbo Cosmo GTC ein solches Chiptuning vorgenommen. Die Motorleistung wurde von 174 PS auf 219 PS hochgeschraubt. Das sind deutlich mehr als 20% Mehrleistung. Ohne Einzelabnahme war dieses Chiptuning nur möglich, weil die Delta-Motor AG den Opel-Motor vorgängig beim DTC für eine solche Leistungssteigerung hat homologieren lassen. Diese Homologation ist (ähnlich einer Typenprüfung) übertragbar auf alle weiteren Chiptunings unter den genau gleichen Voraussetzungen.

Achtung: Zu beachten ist auch, dass mit einem Chiptuning normalerweise die Herstellergarantie erlischt
Es gibt Ausnahmen von diesen Regeln: Die Delta-Motor AG oder die Amag (bei Abt-Tunings) übernehmen nach einem Chiptuning für eine gewisse Zeit und bis zu einer bestimmten Gesamtlaufleistung des Autos die Garantie. Auch ist es bei solchen Tunern möglich, gegen eine durchaus zahlbare Gebühr Homologationen für Chiptunings mit mehr als 20% Mehrleistung zu erhalten.

Folgen von Mehrleistung:
Im Vergleich zum Serienmotor wirkte das Triebwerk des test halber getunten Astra 2.0 Turbo spritziger, durchzugsstärker und elastischer. Die Beschleunigung von 0 auf 100 konnte beispielsweise um rund 0,7s verbessert werden (von 7,65 runter auf 6, 97s). Hingegen ergab die Verbrauchsmessung lediglich eine Steigerung zum Serienmotor um  0.14 Liter/100 km. Mehr Antrittsvermögen kann auch Traktionsprobleme beim Beschleunigen hervorrufen. Beim Astra zeigten sich nach dem Chiptuning solche im ersten und zweiten Gang vor allem auf nasser Strasse.
Zur Bremsanlage:
Bis zu einer Leistungssteigerung von 20% brauchts keine Verstärkung der Bremsanlage. Darüber hinaus kann es sein, dass nach dem Chiptuning eine Nachprüfung auf dem Strassenverkehrsamt nur machbar ist, wenn auch die Bremsanlage den neuen Gegebenheiten angepasst wird. Dies könnte vor allem dann blühen, wenn für das Tuning keine Eignungsabklärung des Herstellers vorliegt und via Einzelabnahme geprüft werden muss, ob die Bremsanlage den veränderten Anforderungen genügt.

Fahrwerktuning
Tieferlegen gehört zu den beliebtesten Anliegen innerhalb der Tuningszene. Tiefer gelegte Autos vermitteln nun mal Sportlichkeit, einen coolen Look. Am Boden kleben darf die Kiste nach der Tieferlegung dann allerdings auch nicht.
Die maximale Tieferlegung eines Fahrwerks beträgt 40mm. Darüber hinaus sollte die Bodenfreiheit 70mm nicht unterschritten werden, und es gilt unterkant der Karosserie eines Autos bestimmte Böschungswinkel einzuhalten, die in der neuen asa-Richtlinie zu aerodynamischen Anbauteilen festgehalten sind. Auch beim Tieferlegen gilt: Wer mehr will, hat auch mehr Papierkram zu erledigen. Tieferlegungen, die 40mm überschreiten, müssen entweder von einer Eignungsabklärung des Teileanbieters begleitet sein, oder eine solche muss bei einer anerkannten Prüfstelle eingeholt werden, was in letzterem Fall wiederum keine billige Angelegenheit ist.
Auch der vom TCS getunte Opel Astra wurde tiefer gelegt. Dies mittels Einbaus eines so genannten Gewindefahrwerks der Marke KW (Stufe 2) hinten und vorne. Solche Einbauteile benötigen immer eine von den Strassenverkehrsämtern akzeptierte Freigabe. Als in Ordnung gilt da etwa eine DTC-Freigabe. Der Opel Astra lag nach dem Umbau des Fahrwerks 35mm näher an der Strasse.
Fazit gemäss Medienmitteilung des TCS: Der Fahrkomfort wurde durch die deutlich straffere Abstimmung gemindert, dafür die Agilität und die Rückmeldung von der Strasse erhöht. Die Lenkung des tiefer gelegten Opels ist sehr direkt geworden, jede Bewegung wird sofort umgesetzt.

Achtung: Änderungen am Fahrwerk sind genau wie das Chiptuning melde- und prüfpflichtig. Also nach dem Tieferlegen ab aufs Strassenverkehrsamt.

Felgen und Pneus
Die Räder lassen eine grosse Spannweite an Individualität zu. Ohne administrativen Aufwand lassen sich andere Felgen an ein Auto montieren, die in der Typengenehmigung des Fahrzeugs eingetragen und damit genehmigt sind. Solche Felgen sind weder melde- noch prüfpflichtig. Felgen, für die ein asa-Prüfbericht vorliegt, sind nicht meldepflichtig. Liegt für eine bestimmte Felge kein Prüfbericht vor, so sind die Räder nach dem Montieren melde- und prüfpflichtig.
Die maximale Änderung des Abrollumfangs zum Originalrad inkl. Bereifung eines Autos beträgt ±8%. Die maximal zulässige Reifenbreite richtet sich nach dem Typ der Felge. Welcher Pneu auf welche Felge montiert werden darf, regelt die ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organisation). Darüber hinaus muss stets eine genügende Radabdeckung durch die Karosserie gewährt sein, eine Spurweitenänderung von maximal 2% von der auf dem Typenschein angegebenen maximalen Weite ist zulässig.  Änderungen, die sich ausserhalb dieser Normen bewegen, sind nur mit DTC-Freigabe möglich.
Der TCS-Test-Opel erhielt bei seinem Tuning Leichtmetallräder der Marke MJL (Gotti) in der Dimension 8.5-18 mit Bereifung 245/35 montiert. Das brachte 2 dB/A mehr Innenlärm, ein besseres Handling, ein potenziell besseres Bremsverhalten,  aber auch höhere Anfälligkeit auf Längsrillen und ein erhöhtes Aquaplaningrisiko (vor allem bei geringer Profiltiefe der Reifen).

Beleuchtung
Grundsätzlich gilt: Beim Abändern der Lichtanlage muss der Ersatz ein E-Prüfzeichen haben. Ohne Besuch auf der MFK darf mit E-Prüfzeichen fast alles ausgetauscht werden.
Dasselbe gilt auch für Scheinwerferblenden.
Prüfstelle für Blenden und Leuchten ohne E-Prüfzeichen ist das METAS (Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung in Bern). Dieses ist auch zuständig für die Erteilung von CH-Typennummern für einzelne Produkte, wenn die Prüfung eine Eignung bejaht.
Ein spezieller Fall ist die Umrüstung der Lichtanlage auf Xenon. Eine solche ist melde- und prüfpflichtig. Und auch teuer, denn: Umbauten auf Xenon-Licht verlangen immer eine automatische Niveauregulierung der Leuchten und eine Scheinwerfer-Waschanlage.
Vorsicht vor Billig-Xenon-Umrüstsätzen im Internet. Die sind in der Regel nicht nur illegal, sondern auch gefährlich (zu starke Blendwirkung bei fehlender Niveauregulierung).
Grundsätzlich verboten auf öffentlichem Grund – ob eingeschaltet oder nicht – sind zudem Unterbodenbeleuchtungen sowie zusätzlich aussen am Fahrzeug angebrachte Leuchtkörper aller Art. Die Ausnahme bilden hier Nebelscheinwerfer, solange sie ein gewisses Mass ab Boden nicht unter-, oder überschreiten.


"Automobil Revue" Ausgabe 45/2006